Spielerschutz und Spielsucht ist ein ernstes Thema, dem wir die höchste Priorität einräumen. Wir befolgen alle Vorgaben und halten uns an unser Sozialkonzept um den optimalen Spielerschutz zu Gewährleisten. Alle unsere Mitarbeiter haben den sogenannten Sachkundenachweis zur Spielsuchtprävention gem. §6 Glücksspielstaatsvertrag. Rechtlich bleiben wir immer auf dem Laufenden.
Was tun wir zur Prävention:
Grundsätzlich haben wir kein Interesse daran, an Spielsüchtigen Geld zu verdienen. Dem Spieltrieb der Menschen muss in gesundem Masse nachgekommen werden. Wer das als Spieler auch so sieht, hat viel Spaß und Spannung beim Spielen. Sobald es durch das spielen Einschränkungen im eigenen Leben gibt, der Spieler selbst und evtl. schon die Familie darunter leidet, läuft das Spielverhalten aus dem Ruder. Hier redet man von einem pathologischen Spieler. Davor müssen wir unbedingt die Spieler schützen und gemeinsam immer auf der Hut sein, um auch selbst schnell eingreifen zu können.
- Alle Automaten mit Gewinnmöglichkeit werden mit einer Abschaltung anhand eines Handsenders ausgestattet.
- Weiterhin haben wir die Möglichkeit, Die Geldspieler so auszustatten, dass diese nur mit einer Spielerkarte zu bespielen sind. Diese Spielerkarte wird dem Gast dann am Tresen gegen Vorlage seines Ausweises ausgehändigt.
- Gewinne und Verluste am Spielautomaten sind gesetzlich vorgegeben und deshalb schon im Geldspieler vorinstalliert.
- Ebenfalls ist die 5-minütige Pause nach 60 min. vorinstalliert
- Wir stellen umfangreiches Informationsmaterial für die Spieler zur Verfügung. Dieses Informationsmaterial beinhaltet einige Aufklärungsbroschüren, Check zum eigenen Spielverhalten und wichtige Kontakte für Spielsucht Betroffene.
- Zusätzlich klären wir Sie als Gastwirt nochmals umfänglich zum Thema Spielerschutz auf. Den Sachkundenachweis zur Spielsuchtprävention gem. §6 Glücksspielstaatsvertrag müssen Sie als Gastwirt sowieso erbringen. Hier helfen wir Ihnen selbstverständlich mit Kontakten diesbezüglich.
Beratungsstellen:
Falls Sie sich oder einen Angehörigen für gefährdet halten, zögern Sie nicht und suchen Sie gegebenenfalls Rat und Hilfe bei einer Einrichtung für Glücksspielsucht.
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Für anonyme Anfragen und Gespräche
BZgA-Hotline: 0800 137 27 00
www.spielen-mit-verantwortung.de
Weiter Informationen zum Spielerschutz erhalten Sie unter:
www.spiel-bewusst.de